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Wir freuen uns, dass Sie sich für einen gymnasialen Bildungsgang interessieren!
Folgende Inhalte stehen zur Verfügung:
- Informationen zum Stand der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung
- Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/2024
- Schullaufbahnerklärung der Personensorgeberechtigten
Informationen zum Stand der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung
Pressemitteilung 04/2023 des Landkreises Harz vom 12.01.2023: Landesschulamt genehmigt Fusion der Gymnasien
Der Kreistag des Landkreises Harz beschloss am 21. September 2022 die mittelfristige Schulentwicklungsplanung. Diese wurde daraufhin zur Genehmigung dem Landesschulamt vorgelegt. Mit Bescheid vom 21. Dezember 2022 hat das Landesschulamt folgende Punkte genehmigt:
Die Fusion der Gymnasien im Mittelzentrum Halberstadt („Martineum“ und „Käthe Kollwitz“) zum Beginn des Schuljahres 2023/2024. Hauptstandort und Sitz der Schulleitung wird das Schulgebäude am Johannesbrunnen 34 in Halberstadt. Das Schulgebäude am Käthe-Kollwitz-Platz 1 in Halberstadt wird als unbefristete Außenstelle bestätigt.
Auch die Gymnasien im Mittelzentrum Wernigerode („Gerhart Hauptmann“ und „Stadtfeld“) dürfen zum neuen Schuljahr fusionieren. Hauptstandort und Sitz der Schulleitung wird das Schulgebäude in der Westernstraße 29 in Wernigerode. Die Schulgebäude am Heltauer Platz 2 in Wernigerode, Oberpfarrkirchhof 6a in Wernigerode sowie das Schulgebäude in der Ernst-Pörner-Straße 15 in Wernigerode werden als unbefristete Außenstelle bestätigt.
Weiterhin erfolgte die Bestätigung der Planungsabsichten zu den Grund- und Gemeinschaftsschulen. „Der Teilbereich „Förderschulen“ wurde mit Einschränkungen bestätigt“, erklärt die beim Landkreis Harz für die Schulverwaltung zuständige Sozialdezernentin, Heike Schäffer. Aufgrund der Raumplatzproblematik an der Förderschule „Reinhard Lakomy“ Halberstadt ist hier eine Fortschreibung bis 31. Dezember 2023 erforderlich.
Die Organisationsverfügung für das Schuljahr 2023/24 zur Fusion der Gymnasien in Halberstadt und Wernigerode ist am 1. Februar Beschlussthema im Kreistag. Zuvor beraten dazu der Bildungsausschuss (23. Januar) sowie der Kreisausschuss (25. Januar).
Hintergrund:
Eine Namensgebung der neuen Schule ist beim Beschluss der Fusion noch nicht möglich. Der Schulträger kann (gem. § 64 Abs. 3 Satz 3 SchulG LSA) der Schule im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz und der Schulbehörde einen Namen geben. Das bedeutet, dass die „neue“ Schule nach vorheriger Rücksprache mit dem Schulträger einen Namen in der ersten Gesamtkonferenz beschließen lässt. Der Kreistag beschließt als nächstes den Namen und beantragt die Genehmigung beim Landesschulamt.
Quelle: https://www.kreis-hz.de/de/presseinformationen-2023/landesschulamt-genehmigt-fusion-der-gymnasien.html (abgerufen am 12.01.2023 / 20:17 Uhr)
Wie geht es weiter?
Die beiden kommunalen Wernigeröder Gymnasien werden im Januar 2023 keinen Tag der offenen Tür durchführen. Derzeit wird das Schulprogramm des “neuen” Gymnasiums erarbeitet. Möchten Sie gern Einblick in unser Gebäude haben oder sich über die derzeitigen Bedingungen am Gymnasium Stadtfeld informieren, dann laden wir zu einem virtuellen Rundgang durch unser Gymnasium ein. Der virtuelle Rundgang wurde im Januar 2022 im Rahmen des Tages der offenen Tür erstmalig eingesetzt.
Viele weitere Fragen werden außerdem durch die vielfältigen Informationen auf unserer Schulhomepage beantwortet. Richten Sie alle Ihre Anfragen, die dann noch nicht beantwortet werden konnten, bitte an sekretariat@gymnasium-stadtfeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Virtueller Rundgang (Arbeitsstand: Januar 2022)
Jetzt den virtuellen Rundgang durch unser Schulgebäude starten…
Terminplan zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/2024
Termin | Sachverhalt |
---|---|
bis Ende Dezember 2022 | Information der Personensorgeberechtigten über die Möglichkeiten des Besuchs von weiterführenden Schulen und zum Anmeldeverfahren an diesen Schulen (z. B. Elternabend, schriftliche Information durch die Schule) |
bis 17.1.2023 | Erstellung der Schullaufbahnempfehlungen |
bis 27.1.2023 | Individuelle Beratung der Personensorgeberechtigten zur weiteren Schullaufbahn |
3.2.2023 | Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, der Schullaufbahnempfehlung und des Formblattes zur Schullaufbahnerklärung an die Personensorgeberechtigten |
bis 13.2.2023 | Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit besuchten Grundschule |
bis 17.2.2023 | Übersenden der Schullaufbahnerklärungen im Original durch die Grundschule an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Eine Kopie ist zu den Schülerunterlagen zu nehmen. |
bis 17.3.2023 | Namentliche Meldung über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Schulen durch die Schulen in freier Trägerschaft an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder die kreisfreie Stadt |
bis 2.6.2023 | Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder welchem Gymnasium die Aufnahme ihres Kindes erfolgt |
ab 9.6.2023 | Abforderung der Schülerunterlagen durch die aufnehmenden Schulen |
Schullaufbahnerklärung der Personensorgeberechtigten
Am 3. Februar 2023 werden die Halbjahreszeugnisse, die Schullaufbahnempfehlung und das Formblatt zur Schullaufbahnerklärung an die Personensorgeberechtigten ausgegeben. Bitte tragen Sie auf der Schullaufbahnerklärung „Gymnasium Wernigerode“ ein.
Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie an oder schreiben Sie uns!
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