Auf dieser Seite finden Eltern und Lernende die im Schulalltag häufig benötigten Formulare, wie z.B. die Mitteilungen über Unterrichtsversäumnisse und Anträge auf Beurlaubung vom Unterricht.
Allgemeine Formulare:
- Einverständniserklärung für den Schulweg
- Einverständniserklärung zur Fahrradnutzung für den Schulweg
- Erlaubnis zum Verlassen des Schulgrundstücks
- Datenschutzrechtliche Erklärung zur Anfertigung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Videos von Schülerinnen und Schülern
Beurlaubung vom Unterricht:
- Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 9
- Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht in den Schuljahrgängen 10 bis 12
Versäumnis von Unterricht:
- Mitteilung über Unterrichtsversäumnisse in den Schuljahrgängen 5 bis 10
- Mitteilung über Unterrichtsversäumnisse in den Schuljahrgängen 11 und 12
Gymnasiale Oberstufe:
- Abwahl von über die Mindestbelegung hinaus belegten Fächern zum Ende des ersten Halbjahres der Einführungsphase
- Antrag auf freiwilligen Rücktritt aus der Einführungsphase
- Antrag auf freiwillige Wiederholung der Einführungsphase
- Antrag auf freiwilliges Zurücktreten in die Einführungsphase am Ende des ersten Kurshalbjahres der Qualifikationsphase
- Antrag auf freiwillige Wiederholung des ersten und zweiten Kurshalbjahres
Schulformwechsel:
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten jeweils mit Beginn des Schuljahres vom Gymnasium in die Sekundarschule wechseln. Der zu besuchende Schuljahrgang und die Einstufung in den auf den Realschulabschluss oder den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht ergibt sich aus der Versetzungsentscheidung.
Die Erziehungsberechtigten geben dazu vor den Versetzungskonferenzen einen formlosen Antrag am Gymnasium ab. Mit der Abmeldung am Gymnasium muss die Anmeldung an der Sekundarschule des Schulbezirkes erfolgen. Sollte eine Beschulung außerhalb des Schulbezirkes beantragt werden, so wird der Antrag durch das Referat 22 im Landesschulamt bearbeitet. Sie erhalten nach erfolgter Bearbeitung einen Bescheid vom Landesschulamt.
- Ausnahmeantrag auf Wechsel vom Gymnasium an die Sekundarschule/Gemeinschaftsschule/Gesamtschule
- Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirkes/Schuleinzugsbereiches