14. März 2023:
Eckpunkte für das Schuljahr 2023/2024
Nach umfangreichen Beratungen zu wichtigen organisatorischen Fragen stellen die Schulleitungen der Gymnasien „Stadtfeld“ und „Gerhart-Hauptmann“ folgende Eckpunkte für das Schuljahr 2023/2024 vor:
I. Jahrgangsstufen und Standorte (gemeint sind die Klassenstufen im Schuljahr 2023/2024):
- Die 5. und 6. Klassen werden am Standort „Am Heltauer Platz“ beschult. Im 6. Schuljahrgang bleibt die Klassenzusammensetzung bestehen.
- Die 7. und 8. Klassen werden am Standort „Stadtfeld“ unterrichtet. Die 7. Klassen werden nach Anwahl der zweiten Fremdsprachen neu gebildet.
- Der 9. und der 10. Schuljahrgang werden am Standort „Westernstraße“ beschult.
- Die 11. Klassen werden am Standort „Stadtfeld“ unterrichtet und auf Grundlage der Kurswahl neu zusammengesetzt.
- Die 12. Klassen verbleiben an ihren bisherigen Schulstandorten, d. h. die Schülerschaft aus dem Gymnasium Stadtfeld wird am Standort „Stadtfeld“ und die Schülerschaft aus dem Gerhart-Hauptmann-Gymnasium wird am Standort „Westernstraße“ unterrichtet.
II. Klassenbildung der übrigen Jahrgangsstufen:
Die Bildung der Klassen der neuen Schuljahrgänge 8, 9 und 10 befindet sich zurzeit in der Feinabstimmung.
Die Klassen erhalten voraussichtlich eine neue Namensgebung (z. B.: 5.1, 5.2,…)
III. Unterrichts- und Pausenzeiten:
Die Zeiten der Unterrichtsblöcke bzw. -stunden sowie der Ganztagsbetreuung können der Übersicht entnommen werden.
Unterrichtsstunde | von | bis |
---|---|---|
1. | 7:30 | 8:15 |
2. | 8:15 | 9:00 |
Pause | 9:00 | 9:20 |
3. | 9:20 | 10:05 |
4. | 10:05 | 10:50 |
Pause | 10:50 | 11:35 |
5. | 11:35 | 12:20 |
Pause | 12:20 | 12:25 |
6. | 12:25 | 13:10 |
Pause | 13:10 | 13:30 |
7. | 13:30 | 14:15 |
8. | 14:15 | 15:00 |
Pause | 15:00 | 15:05 |
9. | 15:05 | 15:50 |
10. | 15:50 | 16:35 |
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitungen des Gymnasiums Stadtfeld und des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums
12. Januar 2023:
Informationen zum Stand der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung
Pressemitteilung 04/2023 des Landkreises Harz vom 12.01.2023: Landesschulamt genehmigt Fusion der Gymnasien
Der Kreistag des Landkreises Harz beschloss am 21. September 2022 die mittelfristige Schulentwicklungsplanung. Diese wurde daraufhin zur Genehmigung dem Landesschulamt vorgelegt. Mit Bescheid vom 21. Dezember 2022 hat das Landesschulamt folgende Punkte genehmigt:
Die Fusion der Gymnasien im Mittelzentrum Halberstadt („Martineum“ und „Käthe Kollwitz“) zum Beginn des Schuljahres 2023/2024. Hauptstandort und Sitz der Schulleitung wird das Schulgebäude am Johannesbrunnen 34 in Halberstadt. Das Schulgebäude am Käthe-Kollwitz-Platz 1 in Halberstadt wird als unbefristete Außenstelle bestätigt.
Auch die Gymnasien im Mittelzentrum Wernigerode („Gerhart Hauptmann“ und „Stadtfeld“) dürfen zum neuen Schuljahr fusionieren. Hauptstandort und Sitz der Schulleitung wird das Schulgebäude in der Westernstraße 29 in Wernigerode. Die Schulgebäude am Heltauer Platz 2 in Wernigerode, Oberpfarrkirchhof 6a in Wernigerode sowie das Schulgebäude in der Ernst-Pörner-Straße 15 in Wernigerode werden als unbefristete Außenstelle bestätigt.
Weiterhin erfolgte die Bestätigung der Planungsabsichten zu den Grund- und Gemeinschaftsschulen. „Der Teilbereich „Förderschulen“ wurde mit Einschränkungen bestätigt“, erklärt die beim Landkreis Harz für die Schulverwaltung zuständige Sozialdezernentin, Heike Schäffer. Aufgrund der Raumplatzproblematik an der Förderschule „Reinhard Lakomy“ Halberstadt ist hier eine Fortschreibung bis 31. Dezember 2023 erforderlich.
Die Organisationsverfügung für das Schuljahr 2023/24 zur Fusion der Gymnasien in Halberstadt und Wernigerode ist am 1. Februar Beschlussthema im Kreistag. Zuvor beraten dazu der Bildungsausschuss (23. Januar) sowie der Kreisausschuss (25. Januar).
Hintergrund:
Eine Namensgebung der neuen Schule ist beim Beschluss der Fusion noch nicht möglich. Der Schulträger kann (gem. § 64 Abs. 3 Satz 3 SchulG LSA) der Schule im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz und der Schulbehörde einen Namen geben. Das bedeutet, dass die „neue“ Schule nach vorheriger Rücksprache mit dem Schulträger einen Namen in der ersten Gesamtkonferenz beschließen lässt. Der Kreistag beschließt als nächstes den Namen und beantragt die Genehmigung beim Landesschulamt.
Quelle: https://www.kreis-hz.de/de/presseinformationen-2023/landesschulamt-genehmigt-fusion-der-gymnasien.html (abgerufen am 12.01.2023 / 20:17 Uhr)
Wie geht es weiter?
Die beiden kommunalen Wernigeröder Gymnasien werden im Januar 2023 keinen Tag der offenen Tür durchführen. Derzeit wird das Schulprogramm des “neuen” Gymnasiums erarbeitet. Möchten Sie gern Einblick in unser Gebäude haben oder sich über die derzeitigen Bedingungen am Gymnasium Stadtfeld informieren, dann laden wir zu einem virtuellen Rundgang durch unser Gymnasium ein. Der virtuelle Rundgang wurde im Januar 2022 im Rahmen des Tages der offenen Tür erstmalig eingesetzt.
Viele weitere Fragen werden außerdem durch die vielfältigen Informationen auf unserer Schulhomepage beantwortet. Richten Sie alle Ihre Anfragen, die dann noch nicht beantwortet werden konnten, bitte an sekretariat@gymnasium-stadtfeld.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.